Herstellergarantie

mft gewährt auf bestimmte Produkte die nachfolgend beschriebene dreijährige Herstellergarantie ab Kaufdatum. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht ist hiervon unberührt.

Die Garantie umfasst:

Schäden aufgrund normalen Verschleißes: 2 Jahre ab Kaufdatum
Sämtliche Mängel aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern: 3 Jahre ab Kaufdatum

Die Herstellergarantie gilt für folgende Produkte (Artikelnummern in Klammer):

  • BackCarrier (1201), BackCarrier Fixmatic (1203)
  • BackPower (1202), inkl. Erweiterungen für drittes (1333) und viertes (1444) Fahrrad
  • BackBox (1500, 1500-S/W), inkl. austauschbare Einsätze (1503, 1505) und BackSupport (1508)
  • BackPack (1600)
  • BackWork (1509)
  • euro-select compact (4200)
  • EasyMount (5200)
  • aluline (3200), inkl. Erweiterung für drittes (3333) Fahrrad
  • multi-cargo 2 family (8200), inkl. Erweiterung für drittes (8333) und viertes (8444) Fahrrad und Reserveradkit (8299)

Schäden aufgrund normalen Verschleißes (Jahr 1 und 2):

Bei Schäden aufgrund normalen Verschleißes wird ein Ersatzteil nur innerhalb Deutschlands kostenfrei ersetzt. Außerhalb Deutschlands sind die Versandkosten für das jeweilige Teil vom Kunden selbst zu tragen. Die Höhe der Versandkosten kann beim Kundenservice erfragt werden.

Sämtliche Mängel aufgrund von Material- und Verarbeitungsfehlern (Jahr 1 bis 3):

  1. mft verpflichtet sich, bei Vorliegen eines Mangels innerhalb des Garantiezeitraums das Produkt auf eigene Kosten zu reparieren oder zu ersetzen. Dies erfolgt durch mft selbst. Das Wahlrecht hinsichtlich der Art der Garantieleistung liegt im Ermessen von mft. Weitergehende Ansprüche bestehen aus dieser Garantie nicht.
  2. Die Garantieverpflichtung besteht nur bei Vorliegen eines Mangels, also insbesondere nicht
  • wenn der Mangel durch unsachgemäße Montage, Handhabung oder Pflege, höhere Gewalt (z.B. Sturm, Hagel, Überschwemmung)
  • wenn der Auslieferungszustand konstruktiv oder anderweitig verändert wurde
  • wenn der Mangel bereits durch den Kunden selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte behoben oder der Versuch einer Reparatur vorgenommen wurde.
  1. Die Garantie umfasst nicht die Übernahme der Kosten für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden (z.B. Abschleppkoste, Abstellgebühren, Frachtkosten, Mietwagenkosten, Entsorgungskosten, Entschädigung für entgangene Nutzung, Folgeschäden an nicht garantierten Bauteilen). Es wird kein Ersatz für Lohn- oder Materialkosten geleistet.
  2. Die Garantie gilt in allen EU-Staaten sowie in der Schweiz.